Allgemeine Geschäftsbedingungen
der growth syndicate GmbH
für die Zusammenarbeit mit Creatorn und Models
growth syndicate GmbH
Absberggasse 27/7.14
1100 Wien, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 678117 g
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Geltungsbereich und Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die vertragliche Zusammenarbeit zwischen der growth syndicate GmbH, Absberggasse 27/7.14, 1100 Wien, FN 678117 g, und Creatorn bzw. Models, soweit im jeweiligen Einzelvertrag auf diese AGB Bezug genommen wird.
Die AGB regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen der von der growth syndicate GmbH angebotenen Leistungen im Bereich des Creator-Managements, insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung, Betreuung, Vermarktung und Monetarisierung von Creator-Accounts und Creator-Inhalten.
Die konkrete Zusammenarbeit, der individuelle Leistungsumfang, die Vergütung, ein allfälliger Revenue Share, eine allfällige Exklusivität sowie weitere individuelle Rechte und Pflichten können in einem gesonderten Creator-Management-Vertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegt werden. Die Bestimmungen einer solchen individuellen Vereinbarung gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.
Diese AGB gelten ausschließlich insoweit, als sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
Soweit der Vertragspartner als Verbraucher im Sinne der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen handelt, gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften uneingeschränkt. Insbesondere bleiben zwingende Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts sowie die gesetzlichen Grenzen der Zulässigkeit vorformulierter Vertragsbedingungen unberührt.
Soweit der Vertragspartner die Zusammenarbeit im Rahmen einer selbstständigen bzw. unternehmerischen Tätigkeit eingeht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Unternehmergeschäfte, soweit anwendbar.
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Vertragspartner und Vertragsabschluss
Vertragspartner der jeweiligen Creator-Management-Zusammenarbeit ist die growth syndicate GmbH und die im jeweiligen Einzelvertrag namentlich bezeichnete Person bzw. der dort bezeichnete Vertragspartner.
Ein Vertrag über eine Zusammenarbeit kommt erst zustande, wenn die Parteien sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben und eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wurde. Die bloße Bewerbung, ein Erstkontakt, ein Kennenlerngespräch, eine mündliche Vorbesprechung oder die Aufnahme in interne Systeme der growth syndicate GmbH begründen noch keinen Anspruch auf Abschluss eines Creator-Management-Vertrages.
Soweit ein Creator-Management-Vertrag schriftlich oder elektronisch abgeschlossen wird, gelten ergänzend die darin individuell vereinbarten Bestimmungen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine strengere Form vorsehen.
Die growth syndicate GmbH ist berechtigt, den Abschluss einer Zusammenarbeit von der vorherigen Prüfung der Identität, Volljährigkeit und sonstigen für die Zusammenarbeit erforderlichen Voraussetzungen abhängig zu machen.
Eine Zusammenarbeit mit minderjährigen Personen wird nicht eingegangen. Die growth syndicate GmbH kann vor Vertragsabschluss geeignete Nachweise über Identität und Volljährigkeit verlangen.
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Leistungsumfang der growth syndicate GmbH
Die growth syndicate GmbH erbringt im Rahmen eines vereinbarten Creator-Managements Leistungen zur strategischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Betreuung von Creatorn bzw. Models und deren digitalen Auftritten und Inhalten.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Creator-Management-Vertrag und kann insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
- strategische Beratung und Entwicklung des Creator-Auftritts;
- Planung und Optimierung der Content- und Monetarisierungsstrategie;
- Unterstützung bei der Erstellung, Aufbereitung und Vermarktung von Creator-Inhalten;
- Betreuung und Optimierung von Social-Media- und Plattformauftritten;
- Unterstützung bei der Monetarisierung von Creator-Inhalten auf geeigneten Plattformen;
- operative und organisatorische Unterstützung bei der Kommunikation mit Plattformen, Kooperationspartnern oder sonstigen Geschäftspartnern;
- Auswertung relevanter Kennzahlen und Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung der wirtschaftlichen Performance;
- weitere individuell vereinbarte Management-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Die growth syndicate GmbH schuldet grundsätzlich eine professionelle und nach den Umständen des Einzelfalls angemessene Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, bestimmten Umsatz, eine bestimmte Reichweite, eine bestimmte Anzahl von Abonnenten oder ein bestimmtes Einkommen des Creators.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg kann insbesondere aufgrund von Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs der growth syndicate GmbH liegen, nicht garantiert werden. Hierzu gehören unter anderem Änderungen von Plattformregeln und Algorithmen, Marktbedingungen, Nutzerverhalten, technische Störungen sowie Änderungen der Reichweite oder Monetarisierungsmöglichkeiten.
Der konkrete Umfang der übernommenen Leistungen, allfällige Mindestleistungen, Exklusivitätsvereinbarungen sowie die Aufgabenverteilung zwischen Creator und growth syndicate GmbH ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Creator-Management-Vertrag.
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Mitwirkungspflichten des Creators bzw. Models
Der Creator bzw. das Model verpflichtet sich, die growth syndicate GmbH bei der vereinbarten Durchführung des Creator-Managements angemessen zu unterstützen und die für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Inhalte und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- die rechtzeitige Bereitstellung der für die vereinbarten Managementleistungen erforderlichen Informationen;
- die Mitwirkung bei der Erstellung, Planung und Abstimmung von Content, soweit dies Gegenstand der individuellen Vereinbarung ist;
- die rechtzeitige Bereitstellung vereinbarter Content- und Marketingmaterialien;
- die wahrheitsgemäße Information über für die Zusammenarbeit relevante Umstände;
- die unverzügliche Information über wesentliche Änderungen, die die vereinbarte Zusammenarbeit oder die betreuten Plattformaccounts betreffen;
- die Einhaltung der für die jeweilige Plattform geltenden Regeln und gesetzlichen Vorgaben, soweit diese den Verantwortungsbereich des Creators bzw. Models betreffen.
Der Creator bzw. das Model bleibt grundsätzlich für die von ihm bzw. ihr persönlich bereitgestellten Inhalte und Angaben sowie für deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
Art und Umfang der konkreten Mitwirkungspflichten, insbesondere hinsichtlich Content-Produktion, Veröffentlichungsfrequenz, Freigabeprozessen, Erreichbarkeit und sonstiger operativer Abläufe, werden im jeweiligen individuellen Creator-Management-Vertrag festgelegt.
Diese Bestimmungen begründen keine Verpflichtung zu einer bestimmten Arbeitszeit, einem bestimmten Arbeitsort oder zu einer persönlichen Weisungsunterworfenheit, soweit nicht aufgrund der konkreten Vertragsgestaltung oder zwingender gesetzlicher Vorschriften etwas anderes gilt.
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Creator- und Content-Management
Die growth syndicate GmbH kann im Rahmen des jeweils vereinbarten Creator-Managements die strategische, organisatorische und operative Betreuung des Creators bzw. Models und dessen bzw. deren Creator-Auftritt übernehmen.
Der konkrete Umfang der Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen Creator-Management-Vertrag. Er kann insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Content-Strategien, die Planung und Koordination von Veröffentlichungen, die Betreuung und Optimierung von Social-Media- und Plattformauftritten sowie Maßnahmen zur Monetarisierung von Creator-Inhalten umfassen.
Soweit vereinbart, kann die growth syndicate GmbH den Creator bzw. das Model auch bei der Einrichtung, Betreuung, Optimierung und wirtschaftlichen Nutzung von Accounts auf Drittplattformen unterstützen. Hierzu können insbesondere Plattformen für Social-Media-, Subscription- und Creator-Content gehören.
Der Creator bzw. das Model bleibt grundsätzlich Inhaber der eigenen personenbezogenen Daten, der eigenen Identität und – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – der eigenen persönlichen Accounts. Die bloße Betreuung oder Verwaltung eines Accounts durch die growth syndicate GmbH begründet keinen Eigentumsübergang an dem Account.
Soweit die growth syndicate GmbH im Rahmen des vereinbarten Managements Zugangsdaten, Account-Zugänge oder sonstige technische Berechtigungen erhält, dürfen diese ausschließlich zum Zweck der vereinbarten Zusammenarbeit verwendet werden. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Die Parteien können im individuellen Creator-Management-Vertrag abweichende oder ergänzende Regelungen zu Account-Inhaberschaft, Zugriffsrechten, Content-Produktion, Veröffentlichungen, Freigabeprozessen und operativen Zuständigkeiten vereinbaren. Im Fall eines Widerspruchs gehen die individuellen Vereinbarungen diesen AGB vor.
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Nutzung und Verwaltung von Plattform- und Social-Media-Accounts
Soweit dies im jeweiligen Creator-Management-Vertrag vereinbart ist, kann die growth syndicate GmbH den Creator bzw. das Model bei der Einrichtung, Verwaltung, Betreuung und wirtschaftlichen Nutzung von Social-Media-, Creator- und Subscription-Plattformen unterstützen oder entsprechende operative Tätigkeiten übernehmen.
Dies kann insbesondere die Erstellung und Optimierung von Profilen, die Verwaltung von Account-Einstellungen, die Planung und Veröffentlichung von Inhalten, die Kommunikation mit Plattformen sowie die Unterstützung bei der Monetarisierung umfassen.
Die rechtliche Inhaberschaft an einem Plattform- oder Social-Media-Account richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien und, soweit relevant, nach den Bestimmungen der jeweiligen Plattform. Soweit im Creator-Management-Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, bleibt der Account dem jeweiligen Creator bzw. Model zugeordnet.
Der Creator bzw. das Model verpflichtet sich, der growth syndicate GmbH die für die vereinbarte Betreuung erforderlichen Zugriffs- und Verwaltungsrechte einzuräumen, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
Die eingeräumten Zugriffsrechte dürfen ausschließlich für die Zwecke der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit verwendet werden. Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder Zugriffsrechten an unbefugte Dritte ist nicht zulässig.
Der Creator bzw. das Model verpflichtet sich, Änderungen der Zugangsdaten, sicherheitsrelevante Vorkommnisse, Sperrungen, Einschränkungen oder sonstige wesentliche Änderungen eines betreuten Accounts unverzüglich mitzuteilen.
Die growth syndicate GmbH ist berechtigt, im Rahmen der vereinbarten Betreuung Maßnahmen vorzuschlagen oder durchzuführen, die der Optimierung der Accounts und der wirtschaftlichen Performance dienen. Dabei sind die jeweils geltenden Plattformregeln und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Soweit eine Plattform bestimmte Tätigkeiten, Inhalte oder Formen der Account-Verwaltung untersagt oder einschränkt, sind diese Vorgaben zu beachten. Die growth syndicate GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass ein bestimmter Account dauerhaft freigeschaltet bleibt oder eine bestimmte Reichweite oder Monetarisierung erzielt.
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Content, Nutzungsrechte und Verwertungsrechte
Der Creator bzw. das Model räumt der growth syndicate GmbH diejenigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten oder gemeinsam erstellten Inhalten ein, die für die vereinbarten Management-, Vermarktungs- und Monetarisierungsleistungen erforderlich sind.
Art, Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Übertragbarkeit der jeweiligen Nutzungsrechte werden im individuellen Creator-Management-Vertrag näher festgelegt. Dies gilt insbesondere für Rechte an Fotos, Videos, Audioaufnahmen, Texten, Grafiken, Social-Media-Beiträgen und sonstigen von dem Creator bzw. Model bereitgestellten oder im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Inhalten.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält die growth syndicate GmbH keine weitergehenden Rechte, als dies für die vereinbarte Zusammenarbeit erforderlich ist.
Der Creator bzw. das Model sichert zu, dass er bzw. sie über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und durch deren vereinbarte Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte.
Soweit an der Erstellung von Inhalten weitere Personen beteiligt sind, ist der Creator bzw. das Model dafür verantwortlich, dass für die vereinbarte Nutzung die erforderlichen Einwilligungen und Rechte vorliegen, soweit diese nicht von der growth syndicate GmbH selbst eingeholt werden.
Die Parteien können im individuellen Creator-Management-Vertrag insbesondere Regelungen darüber treffen, ob und in welchem Umfang die growth syndicate GmbH Inhalte für eigene Marketingzwecke, zur Bewerbung des Creators bzw. Models, für Social-Media-Werbung, auf Websites, in Präsentationen oder für sonstige geschäftliche Zwecke verwenden darf.
Die Verwertung oder Nutzung von Inhalten über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus bedarf grundsätzlich einer entsprechenden zusätzlichen Vereinbarung, soweit hierfür weitergehende Rechte erforderlich sind.
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Vergütung, Revenue Share und Abrechnung
Die Vergütung der growth syndicate GmbH für die im Rahmen des Creator-Managements erbrachten Leistungen richtet sich nach den im jeweiligen Creator-Management-Vertrag vereinbarten Vergütungsregelungen.
Sofern eine erfolgsabhängige Vergütung bzw. ein Revenue Share vereinbart wird, wird im individuellen Creator-Management-Vertrag insbesondere festgelegt, auf welche Einnahmen sich die Beteiligung bezieht, wie diese berechnet wird und zu welchem Zeitpunkt die jeweilige Abrechnung und Auszahlung erfolgt.
Soweit Plattformen, Zahlungsdienstleister oder sonstige Dritte Gebühren, Provisionen, Steuern, Rückerstattungen, Chargebacks oder sonstige Abzüge vornehmen, können diese bei der Berechnung der vertraglich vereinbarten Vergütung bzw. des Revenue Share berücksichtigt werden, soweit dies im jeweiligen Creator-Management-Vertrag entsprechend vereinbart wurde.
Sofern die growth syndicate GmbH Einnahmen im Rahmen der vereinbarten Account- oder Plattformverwaltung entgegennimmt oder abrechnet, erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Creator bzw. Model nach den im individuellen Vertrag vereinbarten Regeln. Abrechnungszeiträume, Fälligkeiten, Auszahlungswege und gegebenenfalls erforderliche Nachweise werden dort näher geregelt.
Der Creator bzw. das Model ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der auf ihn bzw. sie entfallenden Einnahmen grundsätzlich selbst verantwortlich, soweit gesetzlich keine abweichende Verpflichtung der growth syndicate GmbH besteht.
Die growth syndicate GmbH übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Höhe von Einnahmen, Umsätzen oder Auszahlungen.
Soweit im individuellen Creator-Management-Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, sind Vergütungsansprüche der growth syndicate GmbH und des Creators bzw. Models anhand der jeweils tatsächlich erzielten und nach den vertraglichen Bestimmungen abrechenbaren Einnahmen zu bestimmen.
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Auslagen und sonstige Kosten
Sofern im Rahmen der Creator-Management-Zusammenarbeit zusätzliche Kosten oder Auslagen entstehen, trägt diese grundsätzlich diejenige Vertragspartei, der diese Kosten nach dem jeweiligen Creator-Management-Vertrag zugeordnet sind.
Kosten, die von der growth syndicate GmbH im Rahmen der vereinbarten Leistungen übernommen oder verauslagt werden sollen, sind grundsätzlich vorab mit dem Creator bzw. Model abzustimmen, soweit es sich nicht um übliche und vom vereinbarten Leistungsumfang umfasste Aufwendungen handelt.
Eine Verpflichtung des Creators bzw. Models zur Übernahme zusätzlicher Kosten besteht nur, wenn dies im individuellen Creator-Management-Vertrag oder in einer sonstigen ausdrücklich vereinbarten Regelung vorgesehen ist.
Kosten, die unmittelbar durch Plattformen, Zahlungsdienstleister oder sonstige Drittanbieter entstehen, richten sich nach deren jeweiligen Bedingungen und werden entsprechend der individuellen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien berücksichtigt.
Die growth syndicate GmbH ist nicht verpflichtet, Kosten oder Auslagen zu übernehmen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen und für die keine entsprechende vorherige Vereinbarung besteht.
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Exklusivität und Konkurrenzschutz
Eine Exklusivität zwischen der growth syndicate GmbH und dem Creator bzw. Model besteht nur, wenn dies im jeweiligen individuellen Creator-Management-Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit eine Exklusivität vereinbart wird, sind deren konkreter Umfang, insbesondere die betroffenen Tätigkeiten, Plattformen, Märkte, Zeiträume und allfällige Ausnahmen, im individuellen Creator-Management-Vertrag eindeutig festzulegen.
Eine vereinbarte Exklusivität kann insbesondere die parallele Zusammenarbeit mit anderen Managementagenturen oder die eigenständige Vermarktung bestimmter Creator- oder Plattformleistungen betreffen. Sie ist auf den jeweils vertraglich vereinbarten Umfang beschränkt.
Der Creator bzw. das Model verpflichtet sich, bestehende oder während der Vertragslaufzeit eingehende Angebote anderer Managementagenturen oder vergleichbarer Dienstleister offenzulegen, soweit dies zur Einhaltung einer wirksam vereinbarten Exklusivitätsregelung erforderlich ist.
Die growth syndicate GmbH verpflichtet sich ihrerseits, den Creator bzw. das Model nicht über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus in seiner bzw. ihrer beruflichen Tätigkeit zu beschränken.
Im Fall eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einer individuellen Regelung zur Exklusivität oder zum Konkurrenzschutz im Creator-Management-Vertrag geht die individuelle Vereinbarung vor.
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Zusicherungen und Verantwortlichkeiten des Creators bzw. Models
Der Creator bzw. das Model sichert zu, dass die im Rahmen der Zusammenarbeit gemachten Angaben und bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen richtig, vollständig und aktuell sind.
Der Creator bzw. das Model verpflichtet sich insbesondere,
- die growth syndicate GmbH über wesentliche Änderungen zu informieren, die für die Durchführung der Zusammenarbeit relevant sind;
- nur solche Inhalte bereitzustellen oder veröffentlichen zu lassen, deren Nutzung und Verbreitung rechtlich zulässig ist;
- die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und sonstigen Berechtigungen für von ihm bzw. ihr bereitgestellte Inhalte einzuholen bzw. aufrechtzuerhalten;
- keine Inhalte bereitzustellen, deren Veröffentlichung oder Vermarktung gegen geltende Gesetze oder verbindliche Plattformregeln verstößt;
- die growth syndicate GmbH unverzüglich über Abmahnungen, rechtliche Beanstandungen, Account-Sperrungen oder sonstige wesentliche Maßnahmen von Plattformen oder Behörden zu informieren, soweit diese die vereinbarte Zusammenarbeit betreffen;
- keine Zugangsdaten oder sonstigen sicherheitsrelevanten Informationen zu betreuten Accounts unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Der Creator bzw. das Model bleibt für die von ihm bzw. ihr bereitgestellten persönlichen Angaben und Inhalte grundsätzlich selbst verantwortlich. Die growth syndicate GmbH ist nicht verpflichtet, sämtliche vom Creator bzw. Model bereitgestellten Inhalte vor deren Verwendung auf ihre vollständige rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.
Soweit die growth syndicate GmbH im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs selbst für bestimmte Prüfungen, Freigaben oder rechtliche Compliance-Maßnahmen verantwortlich ist, ergibt sich deren Umfang aus dem jeweiligen Creator-Management-Vertrag.
Der Creator bzw. das Model verpflichtet sich, bei Kenntnis von Umständen, die die Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder wirtschaftliche Durchführung der Zusammenarbeit wesentlich beeinträchtigen können, die growth syndicate GmbH unverzüglich zu informieren.
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Rechtmäßigkeit von Inhalten und Plattform-Compliance
Der Creator bzw. das Model verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit ausschließlich solche Inhalte zu erstellen, bereitzustellen oder veröffentlichen zu lassen, deren Erstellung, Nutzung und Verbreitung mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den verbindlichen Regeln der jeweils genutzten Plattformen vereinbar ist.
Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der für den jeweiligen Content und die jeweilige Plattform geltenden Bestimmungen zu:
- Jugendschutz und Altersanforderungen,
- Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechten,
- Persönlichkeitsrechten,
- Datenschutz,
- Kennzeichnungspflichten für Werbung,
- Plattformrichtlinien und Community-Regeln sowie
- sonstigen gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen.
Der Creator bzw. das Model darf insbesondere keine Inhalte bereitstellen oder veröffentlichen lassen, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften unzulässig sind oder gegen verbindliche Plattformregeln verstoßen.
Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit Inhalte mit weiteren Personen erstellt oder veröffentlicht werden, ist sicherzustellen, dass die hierfür erforderlichen Einwilligungen, Rechte und Nachweise vorliegen.
Bei Inhalten oder Plattformen, die besondere Alters- oder Identitätsanforderungen vorsehen, verpflichtet sich der Creator bzw. das Model, die hierfür erforderlichen Nachweise und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
Die growth syndicate GmbH ist berechtigt, die Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung von Inhalten abzulehnen oder eine Veröffentlichung auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betreffenden Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, Plattformregeln oder die vertraglich vereinbarten Anforderungen verstoßen.
Die growth syndicate GmbH ist nicht verpflichtet, sämtliche vom Creator bzw. Model bereitgestellten Inhalte einer umfassenden rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Creator bzw. Model bereitgestellten Inhalte bleibt grundsätzlich beim Creator bzw. Model, soweit im individuellen Creator-Management-Vertrag keine abweichende Zuständigkeitsverteilung vereinbart wurde.
Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder verbindliche Plattformregeln kann die growth syndicate GmbH die betreffenden Inhalte zurückhalten, deren Veröffentlichung ablehnen und – soweit dies zur Abwendung eines drohenden Schadens oder eines Verstoßes erforderlich ist – angemessene vorläufige Maßnahmen hinsichtlich der betreuten Accounts oder Inhalte ergreifen. Weitergehende Rechte aus dem jeweiligen Vertrag bleiben unberührt.
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Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zusammenarbeit erfolgt nach Maßgabe der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung der growth syndicate GmbH, soweit diese auf das jeweilige Vertragsverhältnis anwendbar ist.
Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten des Creators bzw. Models verarbeitet werden, werden diese grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet, die sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, der Durchführung der vereinbarten Leistungen oder gesetzlichen Verpflichtungen ergeben.
Der Creator bzw. das Model verpflichtet sich, sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die ihm bzw. ihr im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit über die growth syndicate GmbH, deren Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, andere Creator oder interne Geschäftsabläufe bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere interne Geschäfts- und Betriebsinformationen, Vergütungsmodelle, Umsatz- und Abrechnungsdaten, Zugangsdaten, strategische Konzepte, interne Kommunikationsinhalte, Kampagnen- und Marketingstrategien sowie sonstige Informationen, die nach den Umständen ihrer Offenlegung als vertraulich anzusehen sind.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren;
- ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt werden;
- dem jeweiligen Vertragspartner nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren;
- von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden; oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, soweit dies zum Schutz berechtigter Interessen der jeweiligen Vertragspartei erforderlich und gesetzlich zulässig ist.
Gesetzliche Rechte und Pflichten zur Offenlegung von Informationen sowie zwingende datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
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Haftung
Die growth syndicate GmbH haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere für eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Abonnenten, Umsätze, Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse, wird nicht übernommen, sofern eine solche Erfolgsgarantie nicht ausdrücklich im jeweiligen Creator-Management-Vertrag vereinbart wurde.
Die growth syndicate GmbH haftet nicht für Umstände, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen. Hierzu können insbesondere Änderungen oder Einschränkungen von Plattformen, deren Richtlinien, Algorithmen, technischen Funktionen oder Monetarisierungsmöglichkeiten, Handlungen von Plattformbetreibern, technische Ausfälle sowie sonstige Ereignisse gehören, die trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden können.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die growth syndicate GmbH aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet. Dies gilt insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, soweit die Haftung hierfür gesetzlich nicht wirksam ausgeschlossen werden kann.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die growth syndicate GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten nur für den unmittelbaren und vorhersehbaren Schaden, soweit es sich nicht um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten unter Wahrung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die zwingenden Schutzvorschriften des Konsumentenschutzrechts. Soweit einzelne Haftungsbeschränkungen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Laufzeit der jeweiligen Creator-Management-Zusammenarbeit richtet sich nach dem individuellen Creator-Management-Vertrag.
Soweit im individuellen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem dort vereinbarten Vertragsbeginn und läuft auf unbestimmte Zeit.
Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der im individuellen Creator-Management-Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Sofern dort keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung der Zusammenarbeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Als mögliche wichtige Gründe kommen insbesondere schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen wesentliche vertragliche Pflichten, erhebliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder verbindliche Plattformregeln, vorsätzliche Täuschung, unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen oder eine erhebliche Gefährdung der Accounts, Inhalte oder berechtigten Interessen der jeweils anderen Vertragspartei in Betracht.
Soweit eine Abmahnung oder vorherige Fristsetzung gesetzlich erforderlich oder nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar ist, soll der kündigenden Partei grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden, den beanstandeten Vertragsverstoß innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit der individuelle Creator-Management-Vertrag oder zwingendes Recht keine strengere Form vorsehen.
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
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Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung der Creator-Management-Zusammenarbeit enden die von der growth syndicate GmbH übernommenen laufenden Management- und Betreuungsleistungen, soweit im individuellen Creator-Management-Vertrag oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nichts anderes vereinbart oder erforderlich ist.
Die Parteien stimmen die Abwicklung der noch offenen Vorgänge nach Vertragsbeendigung angemessen ab. Hierzu können insbesondere noch ausstehende Abrechnungen, offene Plattformvorgänge, laufende Kampagnen sowie sonstige bereits vor Vertragsbeendigung veranlasste Maßnahmen gehören.
Soweit die growth syndicate GmbH über Zugangs- oder Verwaltungsrechte zu Accounts des Creators bzw. Models verfügt, sind diese nach Beendigung der Zusammenarbeit grundsätzlich zurückzugeben, zu deaktivieren oder nach den vereinbarten Übergaberegeln zu beenden.
Der Creator bzw. das Model erhält grundsätzlich die für die weitere Verwaltung der eigenen Accounts erforderlichen Zugangsinformationen bzw. Zugriffsrechte zurück, soweit diese dem Creator bzw. Model rechtlich und vertraglich zustehen.
Die Beendigung der Zusammenarbeit berührt bereits entstandene Zahlungs-, Abrechnungs-, Vergütungs- oder sonstige Ansprüche nicht. Dies gilt insbesondere für Vergütungsansprüche aus Einnahmen, die vor Vertragsbeendigung entstanden oder nach den individuellen Vertragsregelungen noch abzurechnen sind.
Bereits eingeräumte Nutzungsrechte an Inhalten enden mit Vertragsbeendigung nur dann, wenn dies im individuellen Creator-Management-Vertrag entsprechend vereinbart wurde oder sich dies aus der Art des eingeräumten Nutzungsrechts ergibt. Soweit eine weitere Nutzung nach Vertragsende zulässig sein soll, richtet sich deren Umfang nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie sonstige Bestimmungen, die ihrem Zweck nach über die Vertragsbeendigung hinaus fortgelten sollen, bleiben auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Vertragsbeendigung richtet sich nach den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und den hierfür geltenden Aufbewahrungs- und Löschfristen.
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Änderungen und Anpassungen der Leistungen
Die growth syndicate GmbH ist berechtigt, die von ihr angebotenen Management-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des individuell vereinbarten Leistungsumfangs weiterzuentwickeln und organisatorisch anzupassen, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Zusammenarbeit erforderlich oder sachlich gerechtfertigt ist.
Änderungen des wesentlichen Leistungsumfangs, der vereinbarten Vergütung, eines Revenue Share, einer vereinbarten Exklusivität oder anderer wesentlicher Vertragspflichten bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Creator bzw. Model.
Die growth syndicate GmbH ist insbesondere berechtigt, interne Prozesse, technische Systeme, verwendete Software, Kommunikationswege sowie die zur Durchführung der Managementleistungen eingesetzten Tools auszutauschen oder anzupassen, sofern dadurch die vereinbarten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Soweit Änderungen aufgrund von Anpassungen oder Vorgaben von Drittplattformen erforderlich werden, können vereinbarte operative Abläufe entsprechend angepasst werden, sofern dies zur Fortführung der Zusammenarbeit erforderlich und dem Creator bzw. Model zumutbar ist.
Individuelle vertragliche Vereinbarungen bleiben von diesem Recht unberührt. Änderungen, die einer ausdrücklichen Zustimmung des Creators bzw. Models bedürfen, werden nicht einseitig durch diese AGB vorgenommen.
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Selbstständige Tätigkeit und eigenverantwortliche Organisation
Der Creator bzw. das Model erbringt seine bzw. ihre Leistungen grundsätzlich als selbstständig tätige Person und organisiert die eigene Tätigkeit eigenverantwortlich, soweit im jeweiligen Creator-Management-Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist oder zwingendes Recht entgegensteht.
Die Parteien beabsichtigen kein Arbeitsverhältnis. Der Creator bzw. das Model ist insbesondere grundsätzlich selbst für die Organisation der eigenen Tätigkeit, die Erfüllung eigener steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen sowie für die erforderlichen gewerbe-, berufs- oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen verantwortlich.
Die konkrete rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses richtet sich jedoch nach den tatsächlichen Umständen der Zusammenarbeit und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine abweichende tatsächliche Ausgestaltung kann durch die Bezeichnung des Vertrages nicht ausgeschlossen werden.
Die growth syndicate GmbH wird daher keine Regelungen oder Weisungen vorsehen, die über den für die vereinbarten Managementleistungen erforderlichen Umfang hinausgehen und eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit des Creators bzw. Models begründen sollen.
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Abrechnung, Nachweise und Prüfrechte bei Revenue Share
Soweit eine Beteiligung der growth syndicate GmbH an den vom Creator bzw. Model erzielten Einnahmen vereinbart wurde, richtet sich deren Berechnung nach den im individuellen Creator-Management-Vertrag festgelegten Prozentsätzen, Einnahmekategorien und Abrechnungsgrundlagen.
Der Creator bzw. das Model verpflichtet sich, der growth syndicate GmbH die für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, soweit diese nicht bereits unmittelbar aus den betreuten Plattform- oder Zahlungssystemen hervorgehen.
Soweit die growth syndicate GmbH keinen unmittelbaren Zugriff auf die für die Abrechnung erforderlichen Plattform- oder Zahlungsdaten besitzt, kann sie angemessene Nachweise über die erzielten Einnahmen verlangen.
Bestehen begründete Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der für die Abrechnung maßgeblichen Angaben, kann die growth syndicate GmbH angemessene Nachweise oder Einsicht in die relevanten Abrechnungsinformationen verlangen. Die dabei angeforderten Informationen sind auf den für die Abrechnung erforderlichen Umfang zu beschränken.
Einzelheiten zu Abrechnungszeitraum, Revenue-Share-Prozentsatz, Abzugsposten, Fälligkeit, Auszahlungsweg und gegebenenfalls Mindestabrechnungsbeträgen werden ausschließlich im individuellen Creator-Management-Vertrag geregelt.
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Plattformabhängigkeit und Änderungen durch Drittanbieter
Die Parteien erkennen an, dass ein wesentlicher Teil der Creator-Tätigkeit und der Monetarisierung über Plattformen Dritter erfolgen kann.
Die growth syndicate GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass ein bestimmter Anbieter, eine bestimmte Plattform oder ein bestimmtes Monetarisierungsmodell dauerhaft verfügbar bleibt.
Änderungen von Plattformbedingungen, Algorithmen, Vergütungsmodellen, Gebühren, technischen Funktionen, Altersanforderungen, Inhaltsrichtlinien, Zahlungsbedingungen oder sonstigen Plattformvorgaben können Auswirkungen auf die Zusammenarbeit und deren wirtschaftliche Ergebnisse haben.
Soweit eine Änderung einer Drittplattform die bisher vereinbarte Durchführung wesentlich erschwert oder unmöglich macht, werden die Parteien nach Möglichkeit eine angemessene alternative Umsetzung besprechen.
Die growth syndicate GmbH ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Plattform dauerhaft zu verwenden, wenn dies aufgrund rechtlicher, technischer, wirtschaftlicher oder plattformseitiger Änderungen nicht mehr sinnvoll oder zulässig ist.
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Account-Sicherheit, Zugangsdaten und Berechtigungen
Soweit die growth syndicate GmbH im Rahmen der Zusammenarbeit Zugriffs- oder Verwaltungsrechte für Accounts des Creators bzw. Models erhält, sind diese ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Beide Parteien verpflichten sich, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Zugangsdaten und Account-Sicherheit zu treffen.
Der Creator bzw. das Model ist verpflichtet, die growth syndicate GmbH unverzüglich über unbefugte Zugriffe, vermutete kompromittierte Zugangsdaten, Sicherheitsvorfälle, Account-Sperren oder sonstige sicherheitsrelevante Ereignisse zu informieren.
Die growth syndicate GmbH ist berechtigt, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, soweit dies zur Abwehr eines konkreten Sicherheitsrisikos oder zur Vermeidung erheblicher Schäden erforderlich ist.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden bestehende Zugriffs- und Verwaltungsrechte nach Maßgabe des individuellen Creator-Management-Vertrages beendet oder an den jeweils berechtigten Account-Inhaber zurückübertragen.
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Rechtmäßigkeit der Monetarisierung und Zahlungsabwicklung
Die Parteien verpflichten sich, bei der Monetarisierung von Creator-Inhalten sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie die Regeln und Anforderungen der jeweils genutzten Plattformen und Zahlungsdienstleister einzuhalten.
Der Creator bzw. das Model ist insbesondere dafür verantwortlich, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner bzw. ihrer Identität, Volljährigkeit und gegebenenfalls steuerlichen oder gewerblichen Stellung zu machen und erforderliche Verifizierungs- und Identitätsprozesse ordnungsgemäß durchzuführen.
Soweit Plattformen oder Zahlungsdienstleister eigene Prüfungen, Auszahlungen, Rückstellungen, Rückerstattungen oder sonstige Maßnahmen vornehmen, kann die growth syndicate GmbH diese nicht garantieren oder verhindern, sofern sie darauf keinen maßgeblichen Einfluss hat.
Die Parteien verpflichten sich insbesondere, keine Maßnahmen zu ergreifen, die darauf gerichtet sind, Plattformen, Zahlungsdienstleister oder sonstige technische Systeme über Identität, Alter, Herkunft von Inhalten, Einnahmen oder sonstige wesentliche Tatsachen zu täuschen.
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Keine Garantie für Reichweite, Einnahmen oder Plattformstatus
Die growth syndicate GmbH erbringt Management-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen, schuldet jedoch grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:
- eine bestimmte Anzahl an Followern oder Abonnenten;
- eine bestimmte Reichweite oder Interaktionsrate;
- einen bestimmten Umsatz oder Gewinn;
- eine bestimmte Anzahl an Verkäufen, Abonnements oder sonstigen Transaktionen;
- eine bestimmte Platzierung oder Sichtbarkeit innerhalb einer Plattform;
- die dauerhafte Freischaltung oder Verfügbarkeit eines bestimmten Accounts;
- die dauerhafte Nutzbarkeit einer bestimmten Plattform oder eines bestimmten Monetarisierungsmodells.
Abweichende ausdrücklich vereinbarte Erfolgskomponenten bleiben unberührt.
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Anwendbares Recht
Für die vertragliche Zusammenarbeit zwischen der growth syndicate GmbH und dem Creator bzw. Model gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dadurch die Anwendung eines anderen Rechts vorgesehen würde.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die unabhängig von der getroffenen Rechtswahl anwendbar sind, bleiben unberührt.
Soweit der Creator bzw. das Model als Verbraucherin bzw. Verbraucher handelt, bleiben insbesondere zwingende Verbraucherschutzbestimmungen unberührt, deren Anwendung durch eine Rechtswahl nicht ausgeschlossen werden kann.
Für die konkrete Zusammenarbeit können im individuellen Creator-Management-Vertrag ergänzende Bestimmungen zum anwendbaren Recht vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen der growth syndicate GmbH und dem Creator bzw. Model das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich, zuständig.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit sie nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Insbesondere bleiben gesetzliche Vorschriften über den Wohnsitz- bzw. Aufenthaltsgerichtsstand sowie sonstige zwingende Gerichtsstandsregelungen unberührt.
Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Gerichtsstandsvereinbarungen, soweit im individuellen Creator-Management-Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.
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Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Creator-Management-Vertrages bedürfen der im Vertrag vorgesehenen Form, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Creator-Management-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die jeweils anwendbare gesetzliche Regelung.
Diese AGB gelten nur insoweit, als sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen zwischen der growth syndicate GmbH und dem Creator bzw. Model gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.
Rechtlich zwingende Bestimmungen bleiben von diesen AGB unberührt.